Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke

Sibylle Maixner (CVUA Karlsruhe)

 

Mit Eintritt der Gültigkeit der VO (EU) 609/2013 am 20.07.2016 wurde das bisher geltende Diätrecht tiefgreifend verändert. Der Begriff „Diät“ zur Bezeichnung von Erzeugnissen für besondere Ernährungszwecke wurde im Wesentlichen abgeschafft. Danach verbleiben nur noch Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung unter den speziellen Regelungen der genannten Verordnung und ihrer Durchführungsregelungen. Die früher beispielsweise ebenfalls unter das Diätregime fallenden Erzeugnisse wie Sportlerlebensmittel oder Mahlzeitenersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung unterliegen nunmehr nur noch den bereits bestehenden produktübergreifenden allgemeinen lebensmittelrechtlichen Regelungen wie z.B. zur Anreicherung oder Kennzeichnung. Bis zum Ablauf der zum Teil noch langen Aufbrauchfristen können aber noch Produkte nach früherem Diätrecht im Handel angetroffen werden.

 

Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit dieser Verbrauchergruppe und damit der besonderen Schutzbedürftigkeit wurden für Lebensmittel für gesunde Säuglinge und Kleinkinder umfassende Regelungen zu Rückständen und Kontaminanten erlassen. Auch die Zusammensetzung dieser Lebensmittel insbesondere für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist rechtlich detailliert geregelt.

 

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (Bilanzierte Diät) dienen der teilweisen oder ausschließlichen Ernährung von Patienten unter ärztlicher Aufsicht. Sie müssen mit dem Hinweis „zum Diätmanagement bei..." gefolgt von der spezifischen Krankheit, Störung oder Beschwerde gekennzeichnet werden. Hierzu zählen z.B. die vor allem in Kliniken verwendeten Sonden- oder Trinknahrungen oder spezielle Aminosäuremischungen. In bestimmten Fällen sind diese Produkte sogar vom Arzt verordnungsfähig. Trotzdem sind es Lebensmittel und keine Arzneimittel.

 

Tagesrationen zur gewichtskontrollierenden Ernährung sollen zum Abnehmen eingesetzt werden und als einzige Nahrung verzehrt werden. Sie zeichnen sich durch einen begrenzten Energiegehalt und eine besondere Zusammensetzung aus. Mit diesen Produkten wird der Verbraucher trotz der verringerten Energiezufuhr mit allen notwendigen Vitaminen und Mineralstoffen versorgt.

 

Untersuchungsziel im Bereich dieser Speziallebensmittel ist die Überprüfung der besonderen Eignung für den jeweiligen Ernährungszweck. Es wird z. B. kontrolliert, ob in Sondennahrung, Reduktionskost oder Säuglingsnahrung alle erforderlichen Vitamine und Mineralstoffe enthalten sind oder ob die Energiegehalte die jeweiligen Mindest- und Maximalanforderungen erfüllen. Die Kennzeichnung muss produktspezifisch erfolgen und Werbeaussagen müssen zutreffend sein.

 

Aktualisiert am 27.03.2017

 

Artikel erstmals erschienen am 17.05.2005 14:26:35

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