Diagnosehandbuch Aquakultur und risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung

Dr. Bettina Schletz

 

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1554 vom 11.09.2015, auch „Diagnosehandbuch Aquakultur“ genannt, ist seit 01.04.2016 in Kraft. Er enthält Durchführungsbestimmungen zur Aquakultur-Richtlinie 2006/88/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Überwachung und Bekämpfung von Fischseuchen und an die Diagnosemethoden. Das Diagnosehandbuch Aquakultur löste die bis dahin gültige Entscheidung 2001/183/EG ab und ist verbindlich für das Referenzlabor für Fischseuchen am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Insel Riems, für die Untersuchungseinrichtungen, die Veterinärämter und den „Qualifizierten Dienst“, der gemäß Fischseuchenverordnung die Eigenkontrolle in genehmigungspflichtigen Aquakulturbetrieben durchführt.

 

Diagnosehandbuch Aquakultur und risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung

 

 

Artikel erstmals erschienen am 07.08.2018