Diagnosehandbuch Aquakultur und risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung
Dr. Bettina Schletz
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1554 vom 11.09.2015, auch „Diagnosehandbuch Aquakultur“ genannt, ist seit 01.04.2016 in Kraft. Er enthält Durchführungsbestimmungen zur Aquakultur-Richtlinie 2006/88/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Überwachung und Bekämpfung von Fischseuchen und an die Diagnosemethoden. Das Diagnosehandbuch Aquakultur löste die bis dahin gültige Entscheidung 2001/183/EG ab und ist verbindlich für das Referenzlabor für Fischseuchen am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Insel Riems, für die Untersuchungseinrichtungen, die Veterinärämter und den „Qualifizierten Dienst“, der gemäß Fischseuchenverordnung die Eigenkontrolle in genehmigungspflichtigen Aquakulturbetrieben durchführt.
Diagnosehandbuch Aquakultur und risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung