Nahrungsergänzungsmittel

Dr. Christiane Lerch

 

Allgemeines

Das CVUA Stuttgart ist neben dem CVUA Karlsruhe Schwerpunktlabor für Nahrungsergänzungsmittel. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Untersuchung und Beurteilung von Proben aus den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen, insbesondere von Erzeugnissen der hier ansässigen Betriebe.

 

Nahrungsergänzungsmittel sind von Rechts wegen Lebensmittel. Sie sollen definitionsgemäß die allgemeine Ernährung gezielt mit Nährstoffen (z.B. Vitaminen und Nährstoffen) oder sog. „sonstigen Stoffen“ (z.B. sekundären Pflanzenstoffen u.v.a.m.) ergänzen.

Ausführliche Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie auf der Portalseite der Chemischen Untersuchungsämter Baden-Württembergs sowie auf der Homepage der Verbraucherzentralen.

 

Analytische Untersuchungen

Nahrungsergänzungsmittel sind sehr heterogen zusammengesetzt. Viele der enthaltenen Stoffe werden überwiegend, manche aber auch ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Mit moderner Analysentechnik wird bei Nahrungsergänzungsmittel geprüft, „ob auch drin ist was draufsteht“; außerdem wird getestet, ob nicht deklarierte bzw. unzulässige Substanzen enthalten sind.

 

In Abstimmung mit der Arzneimittelprüfstelle des CVUA Karlsruhe erfolgt ggf. die Einstufung, ob es sich bei einer Probe um ein Lebensmittel oder um ein Arzneimittel handelt. Dies erfolgt auch, wenn z.B. pharmakologisch wirksame Stoffe nachgewiesen werden.

Besonders bei bestimmten pflanzlichen Präparaten ist eine Kontrolle wichtig, ob eine mikrobielle Belastung vorliegt.

Nahrungsergänzungsmittel werden auch auf Rückstände und Kontaminanten geprüft (Pestizide, Schwermetalle, Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe u.a.). Im Aufbau befindet sich die Untersuchung auf unerwünschte Mineralölbestandteile (MOSH/MOAH).
Zum Untersuchungsumfang gehört auch die Prüfung auf toxische Pflanzeninhaltsstoffe (z.B. Pyrrolizinalkaloide, Aloin, Cumarin, Blausäure).

 

Nahrungsergänzungsmittel müssen in der empfohlenen Verzehrsmenge eine ernährungsphysiologisch relevante Menge an den zur Nahrungsergänzung bestimmten Stoffen aufweisen. Je nach Art des vorliegendem Produktes und der Deklaration werden deshalb die Gehalte an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen bestimmt. Das Untersuchungsspektrum umfasst auch essenzielle Fettsäuren, Ballaststoffe, Eiweiß, Aminosäuren, Coenzym Q10, L-Carnitin, Koffein, Curcumin, Isoflavone u.a.). Ggf. erfolgt dies auch in Zusammenarbeit mit einem anderen, auf bestimmte Untersuchungen spezialisierten Chemischen Untersuchungsamt in Baden-Württemberg.

 

Bei der Untersuchung wird außerdem eine Vielzahl allgemeiner Fragen berücksichtigt, die sich auch bei der Überprüfung anderer Lebensmittelgruppen stellen.

Eine Auswahl:

  • Wurde tatsächlich das deklarierte pflanzliche Öl verwendet?
  • Enthalten Zimtkapseln zu viel Cumarin?
  • Wurde tatsächlich Fruchtpulver verwendet und stimmt die angegebene Menge?
  • Sind die verwendeten Zusatzstoffe (z.B. Farbstoffe) in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen?
  • Sind die für bestimmte Zusatzstoffe (z.B. Süßungs- und Konservierungsmittel) geltenden Höchstmengen eingehalten?

 

Prüfung von Kennzeichnung und Bewerbung

Nahrungsergänzungsmittel haben eine sehr hohe Beanstandungsquote, die i. d. R. bei etwa 60 % der Proben liegt.
Die meisten Beanstandungen erfolgen wegen der Verwendung unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben, einer irreführenden Aufmachung und allgemeiner Kennzeichnungsmängel. Häufig wird durch geschickte Gestaltung der Packungsangaben bestimmten Inhaltsstoffen verbotenerweise eine Wirkung zugewiesen, die wissenschaftlich nicht bewiesen ist.

 

Die meisten Produkte werden auch über das Internet verkauft. Einige Betriebe bringen ihre Erzeugnisse auch nur über das Internet in den Verkehr. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Überprüfung der Angaben auf den Internetseiten der Hersteller deshalb sehr wichtig. Auch wenn Zusammensetzung und Etikettierung von Proben unauffällig sind, finden sich auf den Webseiten der Hersteller häufig erhebliche Mängel.
Für die Bewerbung im Internet gelten – mit sehr wenigen Ausnahmen – die gleichen Regeln wie beim Ladenverkauf.

 

Artikel erstmals erschienen am 08.08.2018