PWS Untersuchungsergebnisse 2018

Julia Kajzar, CVUA-Karlsruhe

 

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)


Im Jahr 2018 wurden am CVUA Karlsruhe für Baden Württemberg im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) insgesamt 4243 Proben tierischer Lebensmittel bzw. Proben lebensmittelliefernder Tiere auf pharmakologisch wirksame Stoffe unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert.
18% der Proben wurden in Erzeugerbetrieben erhoben und 82% stammten aus Schlachtbetrieben.
In Proben von 16 untersuchten Tieren wurden Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe nachgewiesen, hiervon wurden lediglich 5 (0,12 %) Proben beanstandet, da die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. In Tabelle 1 sind die beanstandeten NRKP-Proben aufgeführt.

 

Tabelle 1: Beanstandete NRKP-Proben

 

Weitere Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP finden sich auch im Jahresbericht zum NRKP des BVL unter: https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/05_NRKP/lm_nrkp_node.html

 

 

Ergänzende Untersuchungen aufgrund der nationalen Regelung nach § 10 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) für Schlachttiere
 

Die deutsche Tier-LMÜV verpflichtet die zuständigen Behörden 2% aller Kälber und 0,5% aller anderen gewerblich geschlachteten Huftiere auf Rückstände zu untersuchen. Dies sind mehr Proben als der NRKP, der auf EU-Vorgaben basiert, für Schlachttiere vorsieht. Die Differenz der Proben zwischen den Vorgaben des NRKP und der Tier-LMÜV wird in der Regel zunächst mittels des sogenannten allgemeinen Hemmstofftests (AHT) untersucht. Der AHT ist ein bakterieller Test, der auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Mit dem AHT werden immer Niere und Muskulatur eines Tieres auf das Vorhandensein von Hemmstoffen überprüft. Fällt der AHT positiv aus, wird die Probe mit Hilfe chemisch-physikalischer Methoden weiter analysiert, um die Wirkstoffe, die den Hemmhof verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren.

In Baden-Württemberg wurden 2018 insgesamt rund 29.900 Tiere mittels AHT untersucht. 5.074 Tiere wurden davon am CVUA Karlsruhe getestet, die anderen Untersuchungen erfolgten zum größten Teil in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben. Ein kleiner Anteil wurde des Weiteren noch am CVUA Stuttgart sowie am STUA Aulendorf untersucht.
Werden positive Hemmstoffbefunde festgestellt, werden die Proben zur chemisch-physikalischen Nachuntersuchung an das CVUA Karlsruhe eingesandt. Im Berichtsjahr waren dies Proben von 42 Tieren. Insgesamt wurden in den Proben von 26 Tieren (0,09 %) Rückstände identifiziert. Bei 17 Tieren (0,06 %) überschritten die identifizierten Rückstände die zulässigen Höchstmengen und wurden aus diesem Grund beanstandet. Tabelle 2 enthält eine Aufstellung der positiven Rückstandsbefunde aller mittels AHT untersuchten Proben.

 

Tabelle 2: Hemmstoffproben von Schlachttieren mit Rückstandsbefunden

 


Lebensmittel aus dem Handel


Neben den Proben nach dem NRKP und § 10 Tier-LMÜV werden in Baden-Württemberg auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) stichprobenartig auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe überprüft. Im Jahr 2018 wurden am CVUA Karlsruhe insgesamt 906 Proben aus dem Handel untersucht. Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe wurden in 24 Proben (2,65 %) nachgewiesen. 5 Proben (0,55 %) wurden beanstandet, da die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Rückstandsbefunde in den Proben aus dem Lebensmittelhandel.

 

 

Tabelle 3: Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Rückstandsbefunden

 

 

Infokasten

Lasalocid:

Lasalocid gehört zur Gruppe der Kokzidiostatika. Kokzidiostatika können gemäß VO(EG) 1831/2003 mittels Einzelverordnungen als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen werden. Lasalocid ist als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner und Junghennen zugelassen, jedoch besteht keine Zulassung für die Anwendung bei Legehühnern.

 

Leukomalachitgrün:

Leukomalachitgrün (Leuko-MG) ist der Hauptmetabolit von Malachitgrün (MG), einem zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe gehörenden Stoff mit antibakteriellen, fungiziden und antiparasitären Eigenschaften. Aufgrund seiner möglichen mutagenen, teratogenen und kanzerogenen Eigenschaften, ist die Anwendung von Malachitgrün bei lebensmittelliefernden Tieren in der EU nicht zugelassen. Das BfR empfiehlt für die gesundheitliche Bewertung von Rückständen an MG/Leuko-MG in Lebensmitteln das TTC-Konzept heranzuziehen. Danach wird eine Dosis an MG / Leuko-MG < 0,15 µg/Tag als unbedenklich angesehen. (Quelle: https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/toxikologische-bewertung-von-malachitgruen.pdf) Auch wenn demnach von dem Verzehr der beanstandeten Proben keine Gesundheitsgefahr ausgeht, werden die Proben aufgrund der festgestellten Rückstandsgehalte als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und somit im Sinne des Art. 14 (2) Buchst. b) der VO(EG) Nr. 178/2002 als nicht sicheres Lebensmittel bewertet.

 

Ivermectin:

Ivermectin gehört zur Gruppe der Avermectine und wird zur Behandlung von durch Ektoparasiten und Würmer verursachte Infektionskrankheiten eingesetzt. Vor allem Tiere in Weidehaltung sind einem höheren Befallsdruck und damit verbunden einem höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Bereits in der Vergangenheit hatte das CVUA Karlsruhe immer wieder Rückstände von Avermectinen in Rindfleischprodukten aus Südamerika festgestellt - insbesondere in Corned Beef. (Link zum Artikel vom 06.07.2016: https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=2293&Pdf=No&lang=DE) 2019 wurde nun ein bundesweites Untersuchungsprogramm angestoßen, an dem auch das CVUA Karlsruhe teilnimmt und in dem speziell Corned Beef verstärkt in den Fokus der Überwachung rückt.

 

Azithromycin:

Der zur Gruppe der Makrolide-Antibiotika gehörende Wirkstoff Azithromycin wird zur Behandlung von Infektionen der Atemwege eingesetzt. Jedoch besteht für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren keine Zulassung.

 

 

Weitere Informationen:

 

 

Artikel erstmals erschienen am 08.10.2019