Weinähnliche Getränke

A. Schön (CVUA Sigmaringen)

 

Definition/Rechtliches

Weinähnliche Getränke werden - wie der Name besagt - ähnlich wie Wein durch alkoholische Gärung, jedoch nicht aus Weintrauben hergestellt. Deren Verwendung ist für diese Produktgruppe ausdrücklich untersagt.
Ausgangserzeugnisse für die Herstellung weinähnlicher Erzeugnisse sind Früchte aller Art wie z. B. Kernobst, Steinobst, Beeren, aber auch exotische Früchte, außerdem Rhabarberstängel, Malzauszüge oder Honig.
Ebenso wie auf dem Weinsektor gibt es perlende oder schäumende Erzeugnisse (z.B. Beerenperlwein, Obstschaumwein) und weiterverarbeitete Produkte (z.B. Fruchtweincocktail, -bowle bzw. Fruchtglühwein).
Weinähnliche Getränke fallen nicht unter das Weinrecht. Es gelten vielmehr die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und speziell die Verordnung über alkoholhaltige Getränke in Verbindung mit den Leitsätzen für weinähnliche Getränke. Hier finden sich Vorgaben über die Herstellung, Beschaffenheit und Bezeichnung dieser Erzeugnisse.
Damit eine Verwechslung mit Erzeugnissen des Weinrechts ausgeschlossen wird, dürfen weinähnliche Getränke als „...wein" nur mit solchen Wortverbindungen in den Verkehr gebracht werden, die die Ausgangsstoffe kennzeichnen, aus denen sie hergestellt sind, wie z.B. „Kirschwein" oder „Birnen-Schaumwein". Dagegen sind Bezeichnungen wie „Wein aus Kirschen" oder „Schaumwein aus Birnen" unzulässig.
Ein Zusatz von Schwefeldioxid oder dessen Verbindungen zur Stabilisierung der Erzeugnisse ist üblich. Da dieser Stoff für manche Menschen unverträglich ist, muss ein Restgehalt von mehr als 10 mg/l kenntlich gemacht werden. Auf Fertigpackungen erfolgt dies meist in Form der sogenannten Allergenkennzeichnung „enthält Sulfite". Bei offen abgegeben Erzeugnissen muss dagegen der Hinweis „geschwefelt" angebracht werden.

 

Erzeugnisse

Neben dem klassischen Apfel- oder Birnenwein mit mindestens 5 %vol Alkohol gibt es den landestypischen Most (mindestens 4 %vol Alkohol), bei dessen Herstellung bis zu einem Drittel Wasser beigemengt werden darf. Durch einen Überdruck an Kohlensäure zeichnen sich Obstperlwein (1-2,5 bar) und Obstschaumwein (mind. 3 bar) aus.
Apfelcidre, der vorwiegend aus Frankreich importiert wird, gilt als teilvergorener Apfelwein. Das bedeutet, dass nur ein Teil des im Apfel enthaltenen Zuckers in Alkohol umgesetzt wird. Demzufolge hat Cidre einen Alkoholgehalt von nur 2 bis 4,5 %vol.
Andere Früchte bzw. Beeren werden zu Fruchtwein (z.B. Heidelbeerwein, Kirschwein) mit mind. 5,5 % vol und Fruchtdessertwein (z.B. Himbeerdessertwein, Pfirsichdessertwein) mit mind. 12 %vol Alkohol verarbeitet. Zur Erreichung dieses hohen Alkoholgehaltes wird vor der Gärung mit Zucker angereichert. Fruchtperlwein (z.B. Beerenperlwein, Erdbeerperlwein) unterscheidet sich von Fruchtwein nur durch seinen Überdruck an Kohlensäure.
Honigwein (Met) wird unter Verwendung von maximal zwei Drittel Wasser hergestellt und enthält mindestens 5,5 %vol Alkohol. Ein Zuckerzusatz ist nicht erlaubt. Zur Geschmacksabrundung können Gewürze oder Hopfen zugesetzt werden.
Fruchtglühwein, Honigglühwein oder Glühmost stellen weiterverarbeitete weinähnliche Getränke dar. Ebenso Fruchtwein-Cocktails oder andere Mischgetränke, die in den meisten Fällen stark aromatisiert, oft kräftig gefärbt und konserviert sind.

 

Zusammensetzung/Untersuchung

Die Zusammensetzung weinähnlicher Getränke ist geprägt von der Art der Ausgangserzeugnisse, den verwendeten Zutaten/Zusatzstoffen und den Stoffen, die bei der Gärung entstehen. Darüber hinaus haben Herstellungs- und Lagerbedingungen Einfluss auf die Beschaffenheit.

 

Die Untersuchung und Beurteilung erfolgt zentral am CVUA Sigmaringen.

 

Zunächst wird eine sensorische Begutachtung durchgeführt. Sie lässt erkennen, ob ein Erzeugnis den Beschaffenheitsmerkmalen entspricht oder ob eine Abweichung (z.B. Fehlaroma) vorliegt.
Anschließend werden routinemäßig der vorhandene Alkoholgehalt und der Gehalt an Schwefeldioxid überprüft. Am zuckerfreien Extrakt kann man sehen, ob ein Erzeugnis verwässert wurde. Der Gehalt an flüchtigen Säuren zeigt, ob eine reintönige Gärung erfolgt ist, oder ob ein sogenannter Essigstich vorliegt.
Hinweise über die Authentizität der Produkte geben die Untersuchungen auf Fruchtsäuren (z.B. Äpfelsäure, Citronensäure, Weinsäure, Gluconsäure), Zucker (z. B. Saccharose, Glucose, Fructose), Zuckeralkohole (z.B. Sorbit), Gärungsnebenprodukte (z.B. Glycerin, Milchsäure, Essigsäure) und Anthocyane. Weitere Untersuchungen betreffen Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Farbstoffe) und Metalle (z.B. Aluminium, Kupfer).

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 17.07.2008