Die Kennzeichnung von Lebensmitteln
Klaus Klusch (CVUA Freiburg)
Allgemeine Kennzeichnungselemente für Lebensmittel in Fertigpackungen:
- Verkehrsbezeichnung und/oder nähere Beschreibung der Verkehrsbezeichnung
- Name oder die Firma des Herstellers etc.
- Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge bezüglich der Gewichtsanteile;
allergene Lebensmittelzutaten müssen immer aufs Etikett - Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. frischer Fisch aus der Selbstbedienungskühltheke, Rohmilch)
- Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 Volumenprozent
- Mengenangabe von Zutaten , wenn
- die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird,
- die Verkehrsbezeichnung darauf hindeutet, dass das Lebensmittel diese Zutat enthält,
- die Zutat durch Worte, Bilder oder Grafiken hervorgehoben ist,
- die Zutat für das Lebensmittel von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung und Unterscheidung von anderen Lebensmitteln ist. - Losnummer bzw. Chargennummer als Identifizierungsmerkmal
- Nennfüllmenge
Weitere Informationen
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Merkblatt "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im Gastronomiebereich"
Merkblatt "Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis"